Nachhaltigkeit@DRG

Arbeitsordnung für das Netzwerk Nachhaltigkeit@DRG

Zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 1. Dezember 2022

Präambel

Gemäß der Präambel ihrer Satzung verpflichtet sich die DRG, die in der Fachgesellschaft vorhandene Vielfalt anzuerkennen, aktiv zu fördern und zu nutzen. Dabei ist die Achtung und Förderung aller Diversitätsdimensionen wie Geschlecht und sexuelle Orientierung/Identität sowie die Anerkennung von Menschen mit Migrationsgeschichte, unterschiedlicher sozialer Herkunft und Alter, unterschiedlicher Religionen oder Weltanschauungen und unterschiedlicher physischer und psychischer Fähigkeiten sowie der äußeren und organisatorischen Dimensionen wie Elternschaft, Erfahrung oder Status innerhalb der beruflichen oder berufspolitischen Organisation unerlässlich. Nur wenn dies gelingt und das Potenzial der Vielfalt innerhalb der Fachgesellschaft ausgeschöpft wird, kann sie langfristig einen wertvollen Beitrag zu Innovation, technischem Fortschritt und optimaler medizinischer und gesundheitlicher Versorgung der Patientinnen und Patienten in Zeiten des demografischen und gesellschaftlichen Wandels leisten.  

§ 1    Ziele des Netzwerks Nachhaltigkeit@DRG
Das Netzwerk Nachhaltigkeit@DRG arbeitet unter dem Dach der Deutschen Röntgengesellschaft. Ziel des Netzwerks ist es, das Thema Nachhaltigkeit in all seinen Dimensionen aktiv zu fördern - in der Deutschen Röntgengesellschaft und der Radiologie insgesamt. Hierbei strebt das Netzwerk auch den Austausch mit der Industrie sowie mit benachbarten Fachdisziplinen und weiteren im Bereich der nachhaltigen Gestaltung des Gesundheitswesens aktiven Initiativen an, um die Ideen aus den verschiedenen Communities zu bündeln und zu praktikablen und tragfähigen Lösungen zu kommen. Nachhaltigkeit stellt gegenwärtig und künftig eine Herausforderung auch für die Radiologie dar, die das Netzwerk aktiv mitgestalten will.

§ 2    Mitgliedschaft
Das Netzwerk Nachhaltigkeit@DRG steht allen interessierten Personen offen, die an der Umsetzung der Ziele des Netzwerks mitwirken wollen. Eine Mitgliedschaft in der DRG wird nicht vorausgesetzt. Die Mitgliedschaft im Netzwerk ist beitragsfrei. Der Beitritt zum Netzwerk erfolgt formlos per E-Mail an nachhaltigkeit@drg.de.

§ 3    Sprecher:innen
Die Mitglieder des Netzwerks Nachhaltigkeit@DRG wählen für die Amtszeit von zwei Jahren ein:e Sprecher:in und eine:n stellvertretende:n Sprecher:in. Als Sprecher:in und stellvertretende:r Sprecher:in können nur Personen kandidieren, die Mitglieder des Netzwerks Nachhaltigkeit@DRG und Mitglieder der DRG sind. Eine einmalige Wiederwahl ist möglich.
Die Wahl erfolgt mit Hilfe eines elektronischen Wahlsystems und wird von der DRG-Geschäftsstelle in gleicher Weise wie die Vorstandswahlen in den Arbeitsgemeinschaften der DRG organisiert.

§ 4    Fokusgruppen
Zu einzelnen Themen können Fokusgruppen innerhalb des Netzwerks gebildet werden, die die Aktivitäten zum jeweiligen Thema bündeln.

§ 5    Treffen des Netzwerks und der Fokusgruppen
Treffen des Netzwerks und der Fokusgruppen können in Präsenz oder online erfolgen und werden von der DRG im Rahmen der gegebenen finanziellen Möglichkeiten unterstützt.

§ 6    Zusammenarbeit mit dem DRG-Vorstand und der DRG-Geschäftsstelle
Der:die Sprecher:in und der:die stellvertretende Sprecher:in des Netzwerks fungieren als Ansprechpartner:innen für den DRG-Vorstand und die DRG-Geschäftsstelle, stimmen die Aktivitäten des Netzwerks mit dem DRG-Vorstand ab und berichten dem DRG-Vorstand einmal jährlich über die Aktivitäten des Netzwerks.
Die DRG-Geschäftsstelle unterstützt die Arbeit des Netzwerks im Rahmen der gegebenen finanziellen und personellen Möglichkeiten.

(Fassung vom 18.11.2022)